AGB

Reisebedingungen der Adagio con Brio Management UG

Sehr geehrter Genießer,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unseren Angeboten um Genussreisen handelt. Während unserer Reisen widmen wir uns auch dem Verzehr von Wein und anderen alkoholhaltigen Getränken. Prüfen Sie daher selbstkritisch, ob unser Angebot für Sie geeignet ist. Wenn Sie alkoholkrank sind oder unter einer schweren ernährungsbezogenen Krankheit (z.B. Diabetes) leiden, sind unsere Reisen für Sie nicht geeignet. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Diätverpflegung oder ähnliches anbieten können.
Diese AGB gelten für alle Reiseangebote der Adagio con Brio Management UG, Schwarzeneck 5 a in 24628 Hartenholm. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und füllen diese aus:

  • Anmeldung, Bestätigung
  • Bezahlung
  • Leistungen, Preise
  • Leistungs- und Preisänderungen
  • Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren
  • Umbuchung, Ersatzperson
  • Reiseversicherungen
  • Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
  • Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
  • Abhilfe / Minderung / Kündigung
  • Haftung
  • Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
  • Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
  • Datenschutz
  • Gerichtsstand / Allgemeines

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung/Buchung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.

1.2 In einzelnen Fällen wird erst nach Eingang der Anzahlung die Buchung verbindlich. Dieser Fall muss aber ausdrücklich und in schriftlicher Form vom Veranstalter dem Kunden mitgeteilt werden.

1.3 Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er nicht durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung die Verpflichtung insoweit abgelehnt hat.

1.4 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.5 Im Rahmen unserer Genussreisen besuchen wir verschiedene gastronomische und enogastronomische Betriebe (Unternehmen). Wir haben für Sie eine ausreichende Menge der jeweiligen Produkte bestellt, die Ihnen zum Verzehr angeboten werden. Falls sie größere als die angebotenen Mengen oder andere Produkte beziehen möchten, können sie das auf eigene Rechnung tun.

2. Bezahlung

2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.

2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % fällig.

2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt.

2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung, die wir Ihnen zusenden. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung (vergleiche Ziffer 3.4) werden sofort fällig.

2.5 Zahlung an den Veranstalter

2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter (über das Reisebüro) Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

2.5.2 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 21 Tage vor Reiseantritt abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.

2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro geleistet werden.

2.7 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail an f.pittella@adagio-con-brio.com. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache per E-Mail. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.8 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.2, 5.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, hat der Veranstalter zudem das Recht sämtliche Verzugsschäden geltend zu machen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

2.9 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an Adagio con Brio Management UG.

3. Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. auf dem Flyer, unserer Homepage im Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2).
Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.

3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt der Fluggesellschaft. Informationen über Flugzeiten durch den Veranstalter sind unverbindlich.
Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall beim Veranstalter.
Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) befördert werden.
Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist.
Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.
Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung

3.4.1 Der Veranstalter darf Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese von uns als umsetzbar bestätigt sind. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.

3.4.2 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.

3.4.3 Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.

3.5 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie uns bitte möglichst frühzeitig an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.

3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Reiseleitern des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters betreut, nur wenn ausdrücklich im Programm erwähnt.
Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.6.2.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

4.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern.

4.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt; ausgenommen hiervon sind die von Adagio con Brio organisierten Gruppenreisen im Bus, bei denen Erhöhungen der Beförderungskosten durch die Zahl der Teilnehmer geteilt werden. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

4.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 4.3.1/4.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.

4.3.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

4.3.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe unten nach Ziffer 15.). Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.5. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in prozentualem Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.

5.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

5.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 5.5) ausgewiesenen Kosten.

5.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises;

5.6. Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unter Ziffer 6.2)., bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor.
Dafür werden € 50,- pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit.
Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

6.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter.
Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (siehe z.B. in der Einleitung genannten gesundheitlichen Voraussetzungen) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 50,- zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

7. Reiseversicherungen

Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die Angebote von Versicherungsunternehmen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

8.2 Der Veranstalter kann bis 20 Tagen vor Reisebeginn bei einer Reisedauer vom mehr als 6 Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2, jedoch maximal 6 Tagen oder 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.

8.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 8.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt

9.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

10. Abhilfe / Minderung / Kündigung

10.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11. Haftung

11.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

11.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers/Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

11.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

Der Veranstalter haftet jedoch

11.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie

11.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

11.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.

11.6 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

11.6.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.6.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 1 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Veranstalter. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1).
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Wenn das keinen Erfolg hat, setzen Sie sich bitte mit dem Veranstalter oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung.
Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 15) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 11.7.2.

12.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

12.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

12.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

12.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

12.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften / Konsulaten erkundigen. Durch die Reiseausschreibung in den Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten.
Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in unserem Reisebüro weitergehend unterrichten.

13.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

13.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

13.4 Entnehmen Sie bitte dem Angebot und prüfen Sie bitte selbst, ob Sie über die notwendigen Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) verfügen und achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.

13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

14. Datenschutz

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website. Dienstanbieter im Sinne des § 13 Telemediengesetz (TMG) und damit Verantwortlicher nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Adagio con Brio Management UG. Nähere Angaben zu den Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte unserem Impressum.

Für uns ist der Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlichen Daten von großer Wichtigkeit. Diesem Aspekt schenken wir auch in der Umsetzung unserer Internet-Aktivitäten hohe Beachtung. Unsere Datenschutzpraxis steht daher im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie den sonstigen gesetzlichen Vorgaben.

Um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Dritte bestmöglich zu schützen, setzen wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, die wir gemäß der technischen und gesetzlichen Entwicklung kontinuierlich optimieren.

Zugriff auf personenbezogene Daten haben bei Adagio con Brio Management UG nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb der verantwortlichen Stelle benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet haben, diese einzuhalten.

Wir möchten Ihnen nachstehend erläutern, welche persönlichen Daten wir von Ihnen erheben und wozu wir diese nutzen. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig zu lesen.

  1. Personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Ziff. 1 DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten

    a) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars
    Bitte lesen Sie zu diesem Punkt unsere Datenschutzerklärung

    b) Bei Bezug unseres Newsletters
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    c) Bei Buchung von Reisen
    Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach Art 6. Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses zwischen uns, als verantwortlicher Stelle, und dem Besucher, als Betroffenem, erforderlich ist.

  3. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

    Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

    • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
    • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
    • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
    • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
  4. Export und Verarbeitung der Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes

    Es findet kein Export ihrer personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Im Folgenden EWR) statt.

    Trotzdem können, soweit Sie sich in Facebook eingeloggt haben oder einen Twitter-Account besitzen, personenbezogene Daten in die USA exportiert werden. Zu näheren Erläuterungen und zu Möglichkeiten diesen Datenexport zu verhindern lesen Sie bitte den Gliederungspunkt „Verwendung von Facebook Social Plugins“, bzw. „Verwendung von Twitter“ der vorliegenden Datenschutzerklärung.

    Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Google im Rahmen der Nutzung von Analyseprogrammen durch die verantwortliche Stelle findet hingegen nicht statt, da Ihre IP-Adresse nur anonymisiert übermittelt wird. Lesen Sie dazu bitte den Punkt „Verwendung von Analyseprogrammen“ der vorliegenden Datenschutzerklärung.

    Die von der verantwortlichen Stelle eingeschalteten Dienstleister haben ihren Sitz und betreiben ihre IT-Infrastruktur ausschließlich innerhalb des EWR. Dies gilt auch für eine eventuelle Nutzung von Cloud-basierenden Diensten. Mit den Dienstleistern bestehen Verträge die die Datenschutz- und Datensicherheits-Vorgaben der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und des deutschen Datenschutzrechts, bzw., ab dem 25.05.2018, der DSGVO entsprechen. Auch im Falle der Einschaltung von externen Dienstleistern bleibt die Adagio con Brio Management UG die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle.

  5. Löschung Ihrer Daten

    Soweit Ihre Daten für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. Soweit Daten aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden diese gesperrt. Die Daten stehen einer weiteren Verwendung dann nicht mehr zur Verfügung.

  6. Einsatz von Cookies

    Bitte lesen Sie zu diesem Punkt unsere Datenschutzerklärung

  7. Kontaktformular

    Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

    Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

    Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

  8. Schutz Ihrer persönlichen Daten

    Um Ihre persönlichen Daten so sicher wie möglich zu verarbeiten, setzen wir für die Datenübertragung zwischen Ihrem Rechner und unserem Server grundsätzlich die Sicherheitssoftware SSL (Secure Socket Layer) ein. Dies führt dazu, dass die Datenübertragung jeweils verschlüsselt erfolgt. Wir unterhalten zudem aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst. Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten findet grundsätzlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.

  9. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (Vergessen werden), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf einer Einwilligung

    Sie haben das Recht, von uns jederzeit gemäß den Bestimmungen des Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu Ihnen bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Sie können ferner jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenlos einsehen, ggf. deren Berichtigung nach Art. 16 DSGVO und/oder Löschung nach Art. 17 DSGVO und/oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 18 DSVGO verlangen und/oder Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und/oder Ihr Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO ausüben und/oder eine uns erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen.

    Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen zum Thema Datenschutz zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter der im Impressum angegebenen Adresse oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse f.pittella@adagio-con-brio.com.

  10. Beschwerde über Datenschutzverstöße bei der Aufsichtsbehörde

    Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden bezüglich der von uns vorgenommenen Datenverarbeitung ist die Datenschutzbehörde Hamburg. Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis.

  11. Änderung der Datenschutzerklärung

    Da sich auf Grund des technischen Fortschritts und organisatorischer Änderungen der eingesetzten Verarbeitungsverfahren ändern/weiterentwickeln können behalten wir uns vor, die vorliegende Datenschutzerklärung gemäß den neuen technischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Wir bitten Sie deshalb unsere Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Sollten Sie mit den im Verlaufe der Zeit auftretenden Weiterentwicklungen nicht einverstanden sein, so können Sie schriftlich, gemäß Art 17 DSGVO, eine Löschung der Daten, die nicht auf Grundlage anderer gesetzlicher Vorgaben, wie handelsrechtlicher oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, gespeichert werden, verlangen.

15. Gerichtsstand / Allgemeines

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

15.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

15.3 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Diese Reisebedingungen gelten für alle von
ADAGIO con BRIO Management UG (haftungsbeschränkt),
Schwarzeneck 5a,
24628 Hartenholm
angebotenen Reiseveranstaltungen.

Stand:09.04.2024